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AGBs
 

A) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Übersetzungen
Aufträge werden von uns nur zu den nachfolgenden Bedingungen angenommen und ausgeführt.

I. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge sowie deren Änderung und Ergänzung werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.

II. Unsere Preise verstehen sich abzüglich der am Liefertag geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Unsere Rechnungsforderungen sind bei Erhalt der Lieferung/Rechnung ohne Abzug fällig (sofern nichts anderes in der Rechnung angegeben ist). Ansonsten gerät der Auftraggeber kraft Gesetzes in Verzug, worauf wir hiermit besonders hinweisen (siehe hierzu auch: Zahlungsverzugsgesetz). In diesem Falle berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, ein weitergehender Schaden bleibt gegen Nachweis vorbehalten. Bei größeren Aufträgen kann unsererseits ein Skonto in Höhe von mindestens 5 % bei Zahlungseingang innerhalb 5 Tagen nach Rechnungszustellung gewährt werden. Es ist auch möglich, bei umfangreicheren Arbeiten, die in mehrere Auftragseinheiten aufgeteilt werden, zu vereinbaren, dass jeweils nach Fertigstellung einer Einheit eine Abschlagszahlung fällig wird.

III. Forderungen des Kunden gegen uns können nicht abgetreten werden. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen, sofern diese Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

IV. Wenn und soweit unsere Leistungen der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit nicht entsprechen, ist der Auftraggeber zunächst nur berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, weitergehende gesetzliche Rechte bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen geltend zu machen. Eine Verpflichtung zum Schadensersatz bzw. Aufwendungsersatz trifft uns im Übrigen nicht, wenn eine Pflichtverletzung nur auf leichter Fahrlässigkeit beruht, sofern keine Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten sind oder Kardinalpflichten des Schuldverhältnisses verletzt wurden. Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikographisch vertretbare, beziehungsweise allgemein verständliche Version übersetzt. Übersetzungen werden je nach Bedeutung des Übersetzungstextes möglichst dem Inhalt entsprechend, sinngemäß und wortgetreu vorgenommen. Berücksichtigung einer beim Auftraggeber eingeführten individuellen Fachterminologie (u.a. bei sehr anspruchsvollen Arbeiten wie auf dem Gebiet der Technik) erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung und wenn ausreichende Unterlagen, z.B. Vorübersetzungen oder Wortlisten bei der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt worden sind. Für Fehler in Übersetzungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte verursacht wurden, wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für unlesbare Worte und Zahlen in Urkunden oder ähnlichen Dokumenten. Wir haften nicht für den Verlust der uns übergebenen Unterlagen bei Diebstahl, Feuer, Wasser, Sturm oder Untergang während der Versendung. Mängelansprüche gegen uns verjähren innerhalb eines Jahres nach Beginn des gesetzlichen Verjährungsbeginns.

V. Unsere Arbeit gilt spätestens vierzehn Tage nach Übergabe an den Auftraggeber bzw. ebenso vierzehn Tage nach Aufgabe zur Post als abgenommen. Etwaigen Beanstandungen seitens des Auftraggebers kann nur während dieses Zeitraumes nachgegangen und –sofern berechtigt- entsprochen werden. 

VI. Wir können vom Auftrag innerhalb von sieben Tagen nach Auftragsannahme zurücktreten, wenn wir wegen der Schwierigkeit bzw. des Umfangs der Vorlage eine Übersetzung in dem vom Auftraggeber angegebenen Zeitraum in angemessener Qualität nicht durchführen können.
Wir können jederzeit auch von einem schon begonnenen Auftrag zurücktreten, wenn wir durch Krankheit, Unfall oder höhere Gewalt den Auftrag nicht ausführen können. In beiden Fällen wird kein Vergütungsanspruch fällig.

VI./1. Bei zu übersetzenden Dokumenten, die vom Auftraggeber hierzu in einem anderen Dateiformat als in MS Word zur Verfügung gestellt werden, erklärt sich dieser mit evtl. auftretenden Verschiebungen im Format (in der Regel wird in Word-Version geliefert, sofern nicht anders vereinbart) der Endfassung der Übersetzungen bei Lieferung, bedingt durch Konvertierung oder Abschrift zwecks fachgerechter Bearbeitung, ausdrücklich einverstanden.

VII. Unterlässt der Auftraggeber die ihm obliegenden Mitwirkungs- oder Aufklärungspflichten, so sind wir nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Anspruch auf Vergütung und auf Ersatz der durch die unterlassene Mitarbeit entstandenen (Mehr-) Aufwendungen bleibt bestehen.

VIII. Mit der Auftragserteilung stellt uns der Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzungen bzw. Beeinträchtigungen von Dritten zustehenden Urheberrechten frei.

IX. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des geschlossenen Vertrages unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel soll diejenige gelten, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt.

X. Auf das Rechtsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Erfüllungsort ist Göttingen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Göttingen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

[Rechtliche Beratung: Rechtsanwaltskanzlei Riebe - www.ra-riebe.de]


B) Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Erstellen und Übersetzen von Biografien für Firmen- sowie Privatkunden
   

§ 1 Geschäftscharakteristika

Der Fremdsprachen –und Biografiendienst Georg Stölzer (genannt „Dienstleister“) mit Sitz in Göttingen bietet deutschlandweit Übersetzungen in und aus vielen Sprachen sowie die Erstellung von Chroniken/Biografien (für Firmen/Privatkunden) einhergehend mit deren Übersetzungen an.
Mit der Tätigkeit wird nicht der Erfolg geschuldet. Es handelt sich hierbei um eine reine Dienstleistung. Verträge kommen nur in Anerkennung der nachfolgenden AGB zustande.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Dienstleister dies schriftlich bestätigt.
Soweit im Folgenden keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen werden, gelten im Übrigen die Vorschriften der §§ 611 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

§ 2 Allgemeines Vermittlungsprozedere

Die Erstellung von Chroniken/Biografien wird Subunternehmern, sprich Biografen sowie auf diesem Feld tätigen Institutionen (genannt „Dienstleistungsnehmer“), im gesamten Bundesgebiet übertragen. Diese übernehmen im Folgenden auf eigenen Namen die gesamte Arbeit und etwaig anfallende Kosten (Interviews, Recherchen, Reisen, Druck, etc.) sowie die Haftung hierzu selbständig, nachdem ihnen besagte Erstellung in Form von Aufträgen seitens der (Übersetzungs-) Kunden des Dienstleisters gemäß Vereinbarung mit Letzterem übertragen worden sind.

§ 3 Vermittlungsentgelt/Provision

3.1. Honorarvereinbarungen bzgl. Firmenkunden

a. Provisionen bzgl. Aufträgen, insbesondere Firmenchroniken, an Dienstleistungsnehmer
Für die Übertragung solcher Aufträge seitens der (Übersetzungs-) Firmenkunden des Dienstleisters gemäß Vereinbarung mit Letzterem haben die Dienstleistungsnehmer dem Dienstleister ein Dienstleistungsentgelt zu entrichten, dessen Höhe nach der üblichen Vergütung festgelegt wird, hier 10% (Provision) des Gesamtauftragswertes zzgl. MWSt. nach Fertigstellung (siehe hierzu ebenso § 9 -Möglichkeit der Verlangung eines Vorschusses von wiederum –ggf. geschätzten- 50% dieser soeben angeführten 10% zzgl. MWSt.). Hierfür entfallen zugunsten der Dienstleistungsnehmer sämtliche Werbekosten, da sie Aufträge mithilfe des Dienstleisters direkt vermittelt bekommen. Im Übrigen richtet sich die Höhe des Gesamthonorars nach den Preisvorstellungen der jeweiligen Dienstleistungs-nehmer. Auf Wunsch kann Firmenkunden ein Kostenvoranschlag unterbreitet werden.

b. Provisionen bzgl. Aufträgen, insbesondere Übersetzungen, von Dienstleistungsnehmern 
Überträgt der Dienstleistungsnehmer von Firmenkunden des Dienstleisters dem Dienstleister wiederum einen Auftrag nach Maßgabe des § 1  dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so hat der Dienstleister dem Dienstleistungsnehmer ein Dienstleistungsentgelt zu entrichten, dessen Höhe nach der üblichen Vergütung festgelegt wird. Diese entspricht 10% (Provision) des Gesamtauftragswertes zzgl. MWSt. nach Fertigstellung (siehe hierzu ebenso § 9 -Möglichkeit der Verlangung eines Vorschusses von wiederum –ggf. geschätzten- 50% dieser soeben angeführten 10% zzgl. MWSt.) Hierfür entfallen zugunsten des Dienstleisters sämtliche Werbekosten, da die Aufträge mithilfe des Dienstleistungsnehmers direkt vermittelt werden. Im Übrigen richtet sich die Höhe des Gesamthonorars nach den Preisvorstellungen des Dienstleisters.

3.2 Honorarvereinbarungen bzgl. Privatkunden

Das Honorar für Privatkunden wird individuell schriftlich vereinbart und in der Regel per Stundensatz verrechnet –andere Formen der Abrechnung (z.B. Seiten, o.a.) bedürfen ebenso der Schriftform.

§ 4 Pflicht zur Überlassung von Texten/Biografie-Inhalten an den Dienstleister

Die Dienstleistungsnehmer verpflichten sich weiterhin, dem Dienstleister die vollständig erstellten Biografien in Form von (MS Word-) Dateien zwecks weiterer Übersetzung zur Verfügung zu stellen, wenngleich sie das Urheberrecht der Textinhalte an sich als freie Autoren behalten. Dennoch entsteht damit die Verpflichtung seitens der Dienstleistungsnehmer dem Dienstleister gegenüber die entsprechenden Dateien nicht nur zur Übersetzung durch dessen Übersetzer zur Verfügung zu stellen. Ebenso werden die Dienstleistungsnehmer hierbei auf die Verpflichtung verwiesen, die erstellten Chroniken/Biografien bzw. dazugehörige Dateien oder Aufzeichnungen nicht an Dritte zwecks Übersetzung weiterzugeben.
Diese Regelung bezieht sich generell sowohl auf Firmen –als auch Privatkunden, denen es damit nicht gestattet ist, im eigenen Hause dazugehörige Texte übersetzen zu lassen bzw. selbst zu übersetzen.

§ 5 Pflicht zur Verschwiegenheit

Bzgl. des gesamten Inhalts der aufzunehmenden Daten, Aussagen, evtl. schon vorhandenen und mit zu verwendenden Schriften sowie Werdegängen, etc. zur Erstellung von Chroniken/Biografien, somit sowohl sämtlicher firmen –bzw. geschäftsbezogener als auch privater Gegebenheiten und Inhalte, sichern die Dienstleistungsnehmer dem Dienstleister sowie dessen (Firmen-) Kunden gegenüber absolute Verschwiegenheit und damit auch zeitlich unbegrenzte und höchst vertrauliche Behandlung zu.

§ 6 Haftungsbedingungen

Die uneingeschränkte Haftung für fehlerhafte, unvollständige oder in anderer Art zu bemängelnden Chroniken bzw. Biografien betreffende Arbeiten liegt ausschließlich bei den Dienstleistungsnehmern.
Für anschließende Übersetzungen aller bis dahin einwandfrei erstellten Arbeiten wiederum haftet für solche mangelbezogenen Vorkommnisse (bzgl. reiner Übersetzungen) wiederum der Dienstleister.
Die Haftung des Dienstleisters insbesondere für Nichtleistung oder Schlechtleistung richtet sich im Übrigen nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).


§ 7 Inanspruchnahme von Verdienstausfällen

Sollten die hier vorstehend genannten und beschriebenen Paragrafen nicht befolgt werden, indem z.B. die Dateien seitens der Dienstleistungsnehmer Dritten für Übersetzungen übertragen werden, die nicht für den Dienstleister tätig sind, so obliegt Letzterem die Einforderung eines Verdienstausfalles.
Der Betrag dieses Verdienstausfalls beläuft sich auf die in diesem Fall anfallende Provision (siehe § 3.1.) zzgl. der gesetzlichen MWSt. Gleiches gilt auch im Falle des Verschweigens eines entsprechend zu erwartendem (also voraussichtlichem) höherem Auftragswert, wenn dieser relativ klar zu erkennen gewesen wäre.
Der Dienstleister behält sich bei Zuwiderhandlung vor, Schadensersatzansprüche – auf Kosten des Dienstleistungsnehmers bzw. des Kunden– prüfen zu lassen.


§ 8 Wahrung der Schriftform

Sämtliche Vereinbarungen –sei es zwischen Dienstleister und Dienstleistungsnehmern oder Dienstleister und dessen (Firmen-) Kunden sind bzgl. der Erstellung von Chroniken/Biografien sowie der weiteren Überlassung von Dateien zur Übersetzung dem Dienstleister gegenüber in Papierform unterschrieben zu treffen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Dies findet ebenso Anwendung auf die Verpflichtung seitens der (Firmen-) Kunden des Dienstleisters, die die anschließende Erledigung von Übersetzungsarbeiten durch diesen bzw. dessen Übersetzern hiermit rechtlich uneingeschränkt bestätigen und diese Regelung einzuhalten haben. Diese rechtliche Absicherung (als Bestandteil solch auftragsrelevanter Vereinbarungen) hat per Briefpost oder Fax zu erfolgen


§ 9 Fälligkeit

Mit der Aufnahme zur Erbringung der Tätigkeit wird das vereinbarte Honorar fällig, sodass ein Vorschuss in Höhe von 50 % hierauf zzgl. MWSt. verlangt werden kann.
Ansonsten gelten die in den jeweiligen Vereinbarungen seitens des Dienstleisters genannten Zahlungsziele, sofern nicht anderes vereinbart.
Sollte der Dienstleister mit der Annahme der Dienstleistungen in Verzug kommen, kann der Dienstleistungsnehmer für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienstleistungen das vereinbarte Honorar verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Allerdings muss er sich den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistungen erspart oder durch anderweitige Nutzung seiner Dienstleistungen erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die beiden vorangehenden Sätze haben entsprechend den Fällen Gültigkeit, in denen dem (Firmen-) Kunden des Dienstleisters das Risiko eines Arbeitsausfalls obliegt (vgl. § 615 BGB).


§ 10 Kündigung

10.1. Dauer des Dienstleistungsverhältnisses
Das Verhältnis der Dienstleistung endet mit Ablauf der Zeit, für die sie erteilt wurde.

10.2. Kündigung des Dienstleistungsverhältnisses
Wird das Verhältnis der Dienstleistung in seiner Dauer nicht festgelegt und ist auch durch die Beschaffenheit oder den Zweck der Dienstleistung nicht ersichtlich, so darf jeder Vertragspartner das Verhältnis der Dienstleistung gemäß der §§ 621 bis 623 BGB kündigen.

§ 11 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Göttingen.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.

Die rechtliche Beratung zu den vorstehend aufgeführten AGB, Teil B, erfolgte durch: Anwaltskanzlei Kuhn – www.anwaltskanzlei-kuhn.de

 

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